Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen für Kursangebote
Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Kurs umfasst die in der Beschreibung angegeben Unterrichtseinheiten.
Für geschlossene Kursangebote werden keine Nachholtermine angeboten und ein Wechsel ist ebenfalls nicht möglich.
Bei versäumten Terminen seitens der Kursteilnehmer, behält die Kursleiterin ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmer nicht teilgenommen haben.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Bei Kursabsage 7 Tage vor Kursbeginn nach verbindlicher Anmeldung, werden den Kursteilnehmern die gesamten Kosten in Rechnung gestellt.
Der Kursleiterin wird das Recht eingeräumt, den Kurs abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl von 6 Eltern-Kind-Paaren nicht erreicht wird.
Der Kursleiterin wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Der Kursleiterin wird das Recht eingeräumt, bei extrem störendem oder respektlosem Verhalten einzelnen Kursteilnehmer die weitere Teilnahme am Kurs zu verweigern.
Die Kursleiterin behält in diesem Fall unabhängig Ihren Gebührenanspruch.
Die in der Beschreibung ausgezeichnete Kursgebühr muss spätestens zur ersten Kursstunde auf das von der Kursleiterin angegebene Bankkonto überwiesen werden.
Die Kursleiterin wird die Daten mit der Buchungsbestätigung und Rechnung per Email zusenden.
Private Rechnungen müssen innerhalb 7 Tage gezahlt werden.
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00€ (fünf Euro) erhoben und die Angelegenheit gegebenenfalls an ein Inkassounternehmen (Aktiva Kreditorenschutz und Factoring GmbH) abgegeben.
Spezifische Teilnahmebedingungen für den Kurs sind in der Beschreibung und/ oder der Bestätigungsmail der Kursleiterin zu entnehmen und zu beachten.
Versicherungsschutz
Während der gesamten Kurszeit besteht ein Versicherungsschutz für die Teilnehmer.
Es wird keine Haftung übernommen für:
– Gesundheitsschäden, die bei Teilnahme an unseren Kursen und ähnlichen Veranstaltungen entstehen und auf Krankheiten oder Beschwerden des Teilnehmers zurückzuführen sind, von denen wir nicht schriftlich informiert wurden oder die nicht offensichtlich erkennbar waren.
– Folgeschäden von eigenvernatwortlichen Unfällen. Dazu gehört beispielsweise ungeeignete Bekleidung wie Socken ohne Stopperfunktion.
– Eigentum der Teilnehmer welches während der Übungen beschädigt wird wie z.B. Brillen, Mobiltelefone, Uhren, Schlüssel, Schmuck oder ähnliches.
– Die Aufsichtspflicht von Kindern unter 3 Jahren liegt komplett bei den Eltern / Begleitpersonen sowie entstandenen Unfälle von Kindern, die unerlaubt den Kursraum betreten.
Stand: Dezember 2023